Schnoor Zelte
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S.M.S
Mathias Schnoor
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24568 Oersdorf

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.



AGB


Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

S.M.S Schnoor M. Security, Geschäftsführer: Mathias Schnoor

§1.Geltung der Bedingungen
1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma S.M.S Schnoor M. Security erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma S.M.S Schnoor M. Security und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von der Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote der Firma S.M.S Schnoor M. Security und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.
2. Bei individuellen Angeboten ist die Firma S.M.S Schnoor M. Security zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im übrigen sind die Angebote freibleibend und unverbindlich.
3. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Firma S.M.S Schnoor M. Security verbindlich zustande.

§ 3 Preise und Kosten
1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Firma S.M.S Schnoor M. Security.
2. Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluß des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer als vereinbart. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen der Firma S.M.S Schnoor M. Security aus, ist im Internet veröffentlicht und wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.
4. Sämtliche Preise gelten nur bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an Lager.
5. Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Einrichtungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) der Firma S.M.S Schnoor M. Security werden zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
6. Entgelte und Kosten für Dienstleistungen der Firma S.M.S Schnoor M. Security gemäß vorstehender Ziffer 5 werden - ebenerdige Tätigkeiten vorausgesetzt - nach Aufwand auf folgender Grundlage berechnet:
a. Für die Bereitstellung von Personal werden je angefangene 30 Minuten EURO 15,00 je Person zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
b. Für Transport mit eigenen LKW der Firma S.M.S Schnoor M. Security werden EURO 0,65 je Entfernungskilometer zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
c. Anfallende Auslagen (für behördliche Genehmigungen, Fahrzeuganmietungen, Parkgebühren, Fährentgelte, Liftkosten, Flugkosten, Übernachtungskosten und Spesen bei großer Entfernung etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden von diesem erstattet. Sofern solche Auslagen EURO 50,00 übersteigen, bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Kunden.

§ 4 Zahlungsmodalitäten
1. Die Firma S.M.S Schnoor M. Security ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung der Firma S.M.S Schnoor M. Security. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind. Die Mietsicherheit ist drei Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung fällig.
3. Die Firma S.M.S Schnoor M. Security ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten der Firma S.M.S Schnoor M. Security und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Nach Auftragsdurchführung erstellt die Firma S.M.S Schnoor M. Security die Schlußrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatzes. Die Firma S.M.S Schnoor M. Security ist berechtigt, eine Verrechnung der Schlußrechnung mit der Mietsicherheit vorzunehmen. Die Schlußrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
5. Die Firma S.M.S Schnoor M. Security ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlußrechnung nicht bekannt waren.

§ 5 Mietbedingungen
1. Der Kunde hat der Firma S.M.S Schnoor M. Security jede Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
2. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen der Firma S.M.S Schnoor M. Security einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei der Firma S.M.S Schnoor M. Security über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.
3. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
4. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt die Kosten der Kunde; anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten.
5. Die von der Firma S.M.S Schnoor M. Security gemachten Angaben zu den technischen Daten sind Zirkaangaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
6. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.
7. Jegliche Haftung der Firma S.M.S Schnoor M. Security für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.
8. Die Firma S.M.S Schnoor M. Security ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt.
9. Der Kunde ist während der Mietzeit verpflichtet, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle lebensmittelrechtlichen Bedingungen und sonstigen behördlichen Auflagen eingehalten werden. (Er darf nur Geschirr und Besteck in hygienisch einwandfreiem Zustand herausgeben. Die Kontrolle obliegt allein ihm.)

§ 6 Kündigungsmöglichkeiten
1. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Firma S.M.S Schnoor M. Security den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten:
a. Bei Kündigung bis 14 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 20% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
b. Bei Kündigung bis 5 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
c. Bei Kündigung ab dem 4. Tag vorher ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.
Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.
2. Kommt der Kunden mit Zahlungen in Verzug, ist die Firma S.M.S Schnoor M. Security auch berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Anmahnung oder Androhung zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung der, ggf. anteiligen, Auftragssumme gemäß vorstehender Ziffer 1 verpflichtet. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.

§ 7 Bedingungen für den Kauf des Verbrauchsmaterials
1. Verbrauchsmaterial wie z.B. Waschmittel, dass die Maschinen benötigen, darf nur bei der Firma S.M.S Schnoor M. Security bezogen werden und auch nur solches verwendet werden. Ist die Verpackungseinheit geöffnet bzw. beschädigt, ist sie von der Rückgabe ausgeschlossen, wie auch, wenn der Inhalt verdorben ist. Es ist allein Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass ihm ausreichend Verbrauchsmaterial zur Verfügung steht.

§ 8 Liefer- und Leistungszeit
1. Die Waren sind in der Zeit von Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 am Lager abzuholen bzw. abzuliefern.
2. Bei Anlieferung und Abholung durch die Firma S.M.S Schnoor M. Security an einem dritten Ort bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma S.M.S Schnoor M. Security. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat die Firma S.M.S Schnoor M. Security auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma S.M.S Schnoor M. Security setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung der Firma S.M.S Schnoor M. Security.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Firma S.M.S Schnoor M. Security berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

§ 9 Transportgefahr
1. Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von der Firma S.M.S Schnoor M. Security organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern und eigenen Wagen ausgeführt wird. Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.

§ 10 Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggfs. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
2. Bei Mängeln, die die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann die Firma S.M.S Schnoor M. Security nach ihrer Wahl das Gerät reparieren lassen oder einen Ersatz stellen.
3. Eine weitergehende Haftung der Firma S.M.S Schnoor M. Security ist ausgeschlossen.
4. Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem der vertraglich vereinbarten Übergabe, hat er der Firma S.M.S Schnoor M. Security die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.
5. Der Kunde darf keine Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder die Geräte auch nur öffnen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes.
6. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der Firma S.M.S Schnoor M. Security.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.

S.M.S
Schnoor M. Security
Hallen & Zelte
Richtmeister

Mathias Schnoor
Lüttkoppel 1
24568 Oersdorf

Mobil: 0172 / 420 83 60
Web: www.zelte-schnoor.de
eMail: info@zelte-schnoor.de